Neues Regime und alte Sorgen

Nachdem auch die EU im Digital Networks Act (DNA) die Nachzügler bei der Glasfasermigration zur Beschleunigung angehalten und verbindliche Migrationspläne für landesweit operierende Incumbents wie die Deutsche Telekom angemahnt hat, setzt die Branche in Deutschland auf Fortschritte durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das soll idealerweise dem bereits im Konzept der Bundesnetzagentur (BNetzA) niedergelegten Pfad zur schrittweisen Abschaltung des Kupfernetzes folgen. Denn viele Glasfaserunternehmen haben diese Abschaltung bei ihrem Ausbau wirtschaftlich einkalkuliert. Im jüngst vorgelegten Referentenentwurf für die TKG-Novelle sieht es allerdings so aus, als hielte sich der Druck auf die Telekom doch sehr in Grenzen. Zwar soll die BNetzA nun erstmals die Möglichkeit bekommen, die Kupfernetzabschaltung auch anzuordnen, wenn ein Gebiet ausreichend mit Glasfaser versorgt ist. Dann müssten eventuell auch Telekomkunden von ihrem DSL-Anschluss auf das hochbitratige alternative Netz eines Wettbewerbers wechseln. Aber das Ganze ist aus Sicht von Beobachtern durch wachsweiche Formulierungen im geplanten Gesetz erschwert. „Es handelt sich lediglich um eine „Kann“-Regelung. Und: Ein klarer, regelbasierter Abschaltmechanismus fehlt weiterhin“, bemängelt Thomas Braun, Präsident des Kabelverbands Anga.

„Überfälliger Schritt“

Tefónica Deutschland-Vorständin Valentina Daiber, die auch Präsidentin des Branchenverbands VATM ist, betrachtet es als „überfälligen Schritt“, die bisherige Ausbauleistung der Wettbewerber „bei der Abschaltung der alten Kupfernetze zu berücksichtigen“ und einer „Verzögerungstaktik“ der Telekom bei der DSL-Abschaltung entgegen zu treten. Dazu trage ein verpflichtender Migrationsplan, den der Entwurf vorsieht, bei. Die Wettbewerber investieren seit Jahren mehr als die Telekom in den Glasfaserausbau. Die Zahl der tatsächlich genutzten Anschlüsse wächst zwar jährlich deutlich, ist aber gemessen an rund 40 Millionen Haushalten noch immer gering. Als wesentliches Hindernis gilt das vielfach parallele Kupfernetz, das hierzulande auch bis zu 250 Megabit Internetzugangsgeschwindigkeit bietet.

Wasser im Wein

Die geplante TKG-Novelle gießt aus Sicht der alternativen Glasfaseranbieter reichlich Wasser in den Wein. Denn es ist eine symmetrische Regulierung für die Anbieter der Netze vorgesehen. Die Vorschrift des Paragrafen 22a TKG-E soll künftig alle Betreiber vollständig glasfaserbasierter Netze verpflichten, über einen Zugang zu verhandeln. Die BNetzA soll gegebenenfalls Art, Ort und Entgeltmaßstab des Zugangs festlegen und bei Nichteinigung den Zugang anordnen können. Ziel sei, „in einem grundsätzlich wettbewerblich organisierten Markt das Risiko lokaler Monopolstrukturen“ zu bannen, wie die Kanzlei Grant Thornton schreibt. Der Entwurf kommt einer jahrelangen Forderung der Telekom entgegen, die stets wissen ließ, sie könne nicht selbst flächendeckend ausbauen und benötige Zugang zu den Netzen der Wettbewerber. „Für investierende Unternehmen bedeutet dies, dass Ausbauentscheidungen künftig stets auch unter dem Blickwinkel möglicher nachträglicher Zugangsverpflichtungen bewertet werden müssen. Dies dürfte die Ausbaustrategie vieler Unternehmen nicht unerheblich beeinflussen“, so die Juristen.

„Leitplanken“ der BNetzA

Dass die Regulierungsbehörde künftig bundesweit „Leitplanken“ und Entgeltvorschläge für die gegenseitigen Zugänge festlegen soll, so dass hier die Telekom nicht mehr strenger reguliert wird als die Wettbewerber, stößt dem VATM sauer auf. „Aus Sicht des Verbandes ist das in dieser Form kaum sachgerecht und unterläuft gut funktionierende Open-Access-Modelle im Markt.“ Die Gefahr, sei „dass Wettbewerb nicht mehr stattfindet“. Statt weitere Investitionen in den Markt zu ermöglichen, würden diese ausgebremst. „Hier ist der Referentenentwurf über das Ziel hinausgeschossen“, so Geschäftsführer Frederic Ufer.

Allerdings ist es aus der Sicht von langjährigen Beobachtern keineswegs so, dass sich das sogenannte Open Access-Modell, also der gegenseitige Zugang, in Deutschland bisher wirklich bewährt hat. Stattdessen scheitern insbesondere Verhandlungen mit der Deutschen Telekom häufig am Preis. Aber auch zwischen anderen Partner läuft es alles andere als reibungslos, wie die Zerreißprobe in der Kooperation zwischen Vodafone und Deutsche Glasfaser zeigt. Für die alternativen Anbieter, die entsprechende Open Access-Vereinbarungen in Geschäftsmodell eingerechnet haben, kann die mögliche Zugangsanordnung der Telekom zwar bedeuten, dass mehr Dynamik in solche Verhandlungen kommt. Allerdings sind sie eben nicht mehr gänzlich frei in ihrer Preisgestaltung. Mit einer Auslastung um jeden Preis dürfte vielen kaum gedient sein.

Druck steigt

Dennoch steigt nun der Druck auf die Unternehmen, von denen viele ebenso wie die Deutsche Glasfaser vor einer umfangreichen Refinanzierung stehen. Mit einem leeren Netz, das keinen nennenswerten Cash-flow abwirft, sind die Gespräche stark erschwert. Die sogenannte Take-up-Rate, also die Zahl der Anschlüsse, die tatsächlich von Kunden genutzt und monatlich bezahlt werden, ist bei den Wettbewerbern der Telekom zwar höher als bei dem Bonner Konzern, reicht aber für eine Amortisierung der Glasfasernetze nicht aus, deren Verlegung in Deutschland besonders teuer ist. Deutsche Glasfaser hatte nicht ohne Grund Vereinbarungen mit allen drei großen Telekomnetzbetreibern, also Vodafone, Telefónica und Deutsche Telekom in ihrer Renditekalkulation zugrunde gelegt. Die Telekom hat sich bisher geweigert. Mit der nun vorgesehenen schrittweisen Kupfernetzabschaltung in einzelnen Gebieten steigt der Druck auf den Incumbent, allerdings aufgrund vieler Bedingungen nur mäßig.

Für die laufenden Refinanzierungsverhandlungen der Branche, bei der deutschen und europäische Banken mehr als 20 Mrd. Euro im Feuer haben, kommen das neue Gesetz und seine Anwendungsfälle ohnehin zu spät.

5G als Alternative

Die anhaltend schwierigen Bedingungen des Ausbaus dürften diesen vor allem in wirtschaftlich unrentablen Regionen künftig noch mehr bremsen, wenn die Bedingungen des gegenseitigen Netzzugangs symetrisch reguliert sind. Die Fortschritte bei 5G-Technik als sogenanntes „Fixed Wireless Access“ (FWA) können diese Alternative voran bringen, weil insbesondere die beiden Mobilfunknetzbetreiber Vodafone und Telefónica nicht über eigene Glasfasernetze verfügen und FWA für beide eine kostengünstige Alternative ist, um Kunden zu Hause eine leistungsfähige „Festnetz-Infrastruktur“ zu bieten. Dies wird nicht überall möglich sein, gewinnt jedoch an Bedeutung und nimmt tendenziell den Glasfaserunternehmen ein weiteres Stück vom Kuchen weg.

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