Banken greift Ratsentwurf über Verbriefungen zu kurz

Die Deutsche Kreditwirtschaft und die Interessensvereinigung True Sale International (TSI) begrüßen, dass die im Rat vertretenen nationalen Regierungen den Gesetzesvorschlag über Europas Verbriefungsregeln in die nach ihrer Ansicht richtige Richtung gehen. Die Korrekturen einiger zentraler Schwächen des Entwurfs der EU-Kommission und der Abbau von Hemmnissen reichten allerdings nicht aus, um den Verbriefungsmarkt nachhaltig zu revitalisieren.

Resilienz-Kriterien im Blick

Insbesondere gilt das mit Blick auf die Kapitalpuffer. „Die Kapitalanforderungen müssen weiter angepasst werden, damit Verbriefungen wieder einen echten Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaft leisten können“, fordert Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Kapitalanforderungen für Verbriefungen mit sehr geringem Risiko, für die sie die Kategorie der „resilienten Verbriefungen“ geschaffen hat, deutlich zu senken. Umgehend haben aber Vertreter der Finanzindustrie moniert, dass erstens die Identifizierung dieser resilienten Verbriefungen sehr komplex geraten sei und dass zweitens nur sehr wenige Verbriefungen in diese Kategorie passten. Der Rat reagiert nun darauf, indem er gezielte Anpassungen an den „Resilienz“-Kriterien vornimmt, etwa in Hinsicht auf Asset Backed Securities in der Automobilbranche.

Banken und TSI dringen darauf, dass in den „Trilog“-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament, die im Sommer beginnen werden, weitere Nachbesserungen bei den Kapitalanforderungen vorgenommen werden. Ihre Hoffnung wird dadurch bestärkt, dass der Berichterstatter des EU-Parlaments, der Christdemokrat Ralf Seekatz, vor wenigen Tagen seinen ersten Vorschlag für die Positionierung der Abgeordneten vorgelegt hat. Würde das EU-Parlament Seekatz folgen, würde der Anwendungsbereich für „resiliente Verbriefungen“ deutlich geweitet. Der CDU-Politiker schlägt vor, traditionelle STS-Verbriefungen generell als resilient einzustufen. Das Label „STS“ steht für simpel, transparent und standardisiert.

Zufrieden sind die Marktakteure damit, dass sowohl der Rat als auch der Parlaments-Berichterstatter die von der EU-Kommission vorgeschlagene Definition für Senior-Positionen streichen wollen. Auch zeichnet sich ab, dass die Differenzierung zwischen Originatoren, Sponsoren und Investoren bei der Kalibrierung der Kapitalanforderungen wieder aufgegeben wird und dass die Frage, ob eine Verbriefung als resilient einzustufen ist oder nicht, nur bei der Auflage der Transaktion vorgenommen wird. Bemerkenswert ist, dass der Rat zur Belebung der Nachfrage noch eine Maßnahme ergänzt, die im Entwurf der EU-Kommission überhaupt nicht vorgesehen war, nämlich die Erlaubnis, dass Fonds des Kleinanlegerformats Ucits bis zu 50% der Wertpapiere einer einzelnen öffentlichen Verbriefung erwerben dürfen, nicht bloß 10%.

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