Finanzaufsicht verteilt Bußgelder

Die Finanzaufsicht hat drei Finanzunternehmen mit Bußgeldern belegt, wie sie am Montag mitteilte. Am meisten hat die FlatexDegiro Bank zu zahlen, die zwei Geldbußen aufgebrummt bekam, die sich auf 560.000 Euro summieren. Die von der BaFin genannten Mängel liegen Jahre zurück. Der Frankfurter Onlinebroker hat der BaFin zufolge gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen, indem er Anfang 2022 auf zwei seiner Internetseiten Wertpapierdienstleistungen als kostenfrei beworben hatte, für die jedoch Bearbeitungsgebühr anfielen. FlatexDegiro hatte die Gründe der Beanstandungen nach Angaben der Aufseher schon im selben Jahr abgestellt.

Es gelte, Kunden vor falschen oder irreführenden Informationen zu schützen, so die BaFin. „Informationen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie Online-Broker veröffentlichen, müssen redlich und eindeutig sein“, schreibt die Aufsicht. „Das gilt insbesondere für Marketingmitteilungen dieser Unternehmen, wozu auch deren Webseiten gehören.“ Für derlei Verstöße sind der BaFin zufolge Geldbußen in Höhe von bis zu 5 Mill. Euro oder bis zu 10% des Gesamtumsatzes möglich.

Rückstellungen gebildet

FlatexDegiro erklärte auf Anfrage, dass die Geldbuße in dieser Höhe so erwartet und entsprechende Rückstellungen bereits gebildet worden seien. Sie habe somit „keinen materiellen Einfluss“ auf den erwarteten Konzernüberschuss 2025 von 150 Mill. bis 160 Mill. Euro, teilte ein Sprecher mit.

Die Bank hatte schon früher im Visier der BaFin gestanden. Wegen Mängeln unter anderem in der Geldwäscheprävention hatte die Aufsicht 2023 eine Strafe von 1,05 Mill. Euro verhängt und einen Sonderbeauftragten entsandt.

Payone zahlt 95.000 Euro

Darüber hinaus werden für den Zahlungsdienstleister Payone zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro wegen Schwächen in der Geldwäscheprävention fällig, wie die BaFin erklärte. Als Hauptgrund gibt sie an, dass Payone in diesem Zusammenhang zumindest im Geschäftsjahr 2023 über kein angemessenes Datenverarbeitungssystem verfügt habe.

Eine Sprecherin des Unternehmens sagte, dass die von dem Bußgeld betroffenen Vorgänge vonseiten Payone korrigiert würden bzw. dies teils schon geschehen sei. Der Bescheid habe keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb.

Für Reisebank fallen 45.000 Euro an

Auch gegen die Reisebank verhängte die BaFin wegen Defiziten in der Geldwäschebekämpfung zwei Bußgelder, wie sie mitteilte. Sie belaufen sich in der Summe auf 45.000 Euro. Das Institut habe seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und habe von Juli bis September 2023 keine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei vorweisen können, führte die Aufsicht an. Zudem beklagte sie, dass die Bank bis Oktober 2022 gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen habe, die Kreditinstitute verpflichtete, Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bei der BaFin anzuzeigen. Eine Sprecherin der Reisebank verwies darauf, dass die Sachverhalte die Jahre 2022 und 2023 betrafen und „jeweils unmittelbar nach Feststellung vollständig aufgearbeitet und behoben“ worden seien.

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