Gerresheimer korrigiert Umsatzbuchungen

Der Gerresheimer-Vorstand hat entschieden, „umfassend“ Umsätze aus „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen zu korrigieren. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, sind sämtliche im Konzernabschluss 2024 gebuchten Umsätze aus „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen betroffen, sie haben insgesamt ein Volumen von rund 28 Mill. Euro.

Die BaFin hat bei Gerresheimer wegen potenzieller Rechnungslegungsverstöße bei „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen eine Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 eingeleitet, Gerresheimer hat im Anschluss eine Untersuchung durch eine externe Kanzlei beauftragt. Diese habe ergeben, dass die Erfassung von Umsätzen aus „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen „durchgängig nicht den Anforderungen der IFRS entsprach und diese Umsätze systematisch zu früh erfasst wurden“, heißt es in einer Unternehmensmitteilung von Montag. Bereits Ende Oktober war festgestellt worden, dass ein Drei-Millionen-Euro-Umsatz wohl nicht schon im Geschäftsjahr 2024 hätte verbucht werden dürfen. Die weiteren 25 Mill. Euro wurden seither ebenfalls überprüft.

Gerresheimer korrigiert Vorjahreszahlen

Gerresheimer spricht von einem „Rechnungsfehler“, der nun bei der Aufstellung des Abschlusses 2025 in den Vorjahreszahlen korrigiert werde. Die 2024 erfassten Umsätze von 28 Mill. Euro würden nun in den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2025 erfasst. Die Korrektur von Umsätzen aus „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen aus dem Geschäftsjahr 2023 über rund 10 Mill. Euro hingegen fließt in die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024.

Die im Geschäftsjahr 2024 berichteten Umsätze von gut 2 Mrd. Euro werden durch die Korrektur um voraussichtlich 1% sinken, das bereinigte Ebitda von 419 Mill. Euro wird sich um 5 Mill. Euro verringern. Umsatzerlöse von 4 Mill. Euro im Halbjahresfinanzbericht 2025 müssen voraussichtlich im Folgejahr korrigiert werden. Im Konzernabschluss 2025 sollen keine Umsätze aus neuen „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen mehr berücksichtigt werden, künftig will Gerresheimer „auf diese Praxis verzichten“.

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